E-Rezept ab 01. Januar 2024

Ab dem 01.01.2024 ist eine Bestellung von Medikamenten aufgrund einer gesetzlichen Vorgabe nur noch über das elektronische Rezept (E-Rezept) möglich.
Einen Papierausdruck gibt es nur in Ausnahmefällen.

Wichtig: Es muss zwingend VOR Bestellung und im aktuellen Quartal die elektronische Gesundheitskarte (eGK) in der Praxis eingelesen worden sein! Andernfalls ist eine Bestellung von Medikamenten nicht möglich!

Für folgende Leistungen ist derzeit (noch) kein E-Rezept möglich:

  • Verbandstoffe
  • Hilfsmittel (z.B. Inkontinenzmaterial, Bandagen oder Toilettenstuhl)
  • Betäubungsmittel (BTM)-Rezepte
  • IGEL bzw. grüne Rezepte
  • Privatrezepte